Otto Schmidt Verlag


Heft 3 / 2025

In der aktuellen Ausgabe ErbStB Heft 3 (Erscheinungstermin: 05. März 2025) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung Steuerrecht

BFH v. 20.11.2024 - VI R 21/22 / Hartmann, Winfried, Schenkung von GmbH-Geschäftsanteilen an leitende Mitarbeiter, ErbStB 2025, 69-70

BFH v. 23.7.2024 - II R 11/22 / Marfels, Michael, Zurechnung von Grundstücken bei Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 GrEStG und Steuerbefreiung bei einer niederländischen Stiftung, ErbStB 2025, 70-72

BFH v. 31.7.2024 - II R 30/21 / Günther, Karl-Heinz, Keine Grunderwerbsteuerbefreiung bei der Aufhebung einer Wohnungseigentümergemeinschaft, ErbStB 2025, 72-73

BFH v. 1.10.2024 - VIII R 4/21 / Feldner, Michael, Reine Nutzungsmöglichkeit einer Ferienimmobilie einer spanischen Kapitalgesellschaft durch einen Gesellschafter keine vGA, ErbStB 2025, 73-75

FG Münster v. 14.11.2024 - 3 K 2383/23 / Marfels, Michael, Zuordnung eines Grundstücks zum land- oder forstwirtschaftlichen Vermögen für Zwecke der Erbschaftsteuer, ErbStB 2025, 75-76

FG Hamburg v. 15.10.2024 - 3 K 134/22 / Knittel, Michael, Disquotale Einlage in KGaA als steuerbare Schenkung an persönlich haftenden Gesellschafter, ErbStB 2025, 76-77

Hess. FG v. 10.5.2024 - 3 K 922/23 / Marquardt, Robert, Bodenwert eines Erbbaurechts und Angebotspreis als Verkehrswertnachweis, ErbStB 2025, 77-78

BFH v. 31.7.2024 - II R 28/21 / Günther, Karl-Heinz, Änderung im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft, ErbStB 2025, 78-79

Hess. FG v. 5.6.2024 - 4 K 1272/23 / Günther, Karl-Heinz, Steuerrechtlicher Versorgungsbeginn bei nachträglicher interner Teilung einer Beamtenpension, ErbStB 2025, 79-80

FG Hamburg v. 15.10.2024 - 3 K 159/22 / Günther, Karl-Heinz, Abschlag für die Vermietung bei der Bedarfswertermittlung, ErbStB 2025, 80

Rechtsprechung Zivilrecht

OLG Celle v. 9.1.2024 - 6 W 175/23 / Esskandari, Manzur / Bick, Daniela, Unwirksamkeit eines Testaments zugunsten einer Berufsbetreuerin, ErbStB 2025, 80-81

Verwaltung

BMF v. 20.1.2025 - IV D 4 - S 3225/00006/006/003 / Günther, Karl-Heinz, Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 BewG, ErbStB 2025, 81

BMF v. 20.1.2025 - IV D 4 - S 3224/00006/003/002 / Günther, Karl-Heinz, Ermittlung der Bewirtschaftungskosten nach § 187 BewG, ErbStB 2025, 82

BMF v. 10.1.2025 - S 1980/00230/009/002 / Günther, Karl-Heinz, Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gem. § 18 Abs. 4 InvStG, ErbStB 2025, 82

BMF v. 12.12.2024 - IV D 1 - S 0229/22/10002 :005 / Günther, Karl-Heinz, Anwendung der Mitteilungsverordnung ab 1.1.2025, ErbStB 2025, 82

BMF v. 10.12.2024 - IV D 1 - S 0062/24/10003 :001 / Günther, Karl-Heinz, Erneute Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO), ErbStB 2025, 82-83

Beiträge für die Beratungspraxis

Juja, Akram / Meyer, Matthias, Holdingstrukturen in der Unternehmensnachfolge, ErbStB 2025, 83-90

Die Etablierung von kapitalistischen Holdingstrukturen ist ein gängiges Mittel zur steuerlichen Optimierung des unternehmerischen Vermögens. Neben den ertragsteuerlichen Vorteilen, welche im ersten Teil dieser Beitragsreihe behandelt wurden (Meyer/Juja, ErbStB 2025, 12), können auch erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Vorteile geschaffen werden. Dazu zählt die Etablierung eines (freiwillig) konsolidierten Unterordnungskonzerns zur Vorbereitung der Übertragung eines Familienunternehmens an die nächste Generation. Bei der der Etablierung einer kapitalistischen Holdingstruktur ist nicht nur zu prüfen, ob die Zielstruktur vorteilhaft für die Unternehmensverschonung ist, sondern auch, ob der Weg zur Zielstruktur möglichst ertragsteuerneutral umsetzbar und unschädlich für die gewünschte Nutzung der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Unternehmensverschonung ist. Gegenstand dieses Beitrags ist daher insb., ob bei einer Übertragung von Unternehmensvermögen ein sog. Großerwerb vorliegt, die Regel- oder Optionsverschonung (§§ 13a, 13b ErbStG) anwendbar ist oder ob bereits das Abschmelzmodell (§ 13c ErbStG) oder die Verschonungsbedarfsprüfung (§ 28a ErbStG) beantragt werden sollte. Ein weiterer Punkt ist, ob im Fall eines “Vollrechtsnießbrauchs“ an der Holding-Kapitalgesellschaft das wirtschaftliche Eigentum beim Schenker oder beim Beschenkten liegt. Die wahrscheinlich zukünftig verstärkt zu beachtende Fragestellung ist jedoch, ob der notwendige Hauptzweckansatz für die Anwendung des “neuen“ 90 %-Tests sowie für die Anwendung des sog. Sockelbetrags, durch die Zielstruktur erfüllt wird.

Werner, Rüdiger, Transfer erbschaftsteuerlicher Begünstigungen im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, ErbStB 2025, 90-94

Erbschaftsteuerliche Begünstigungen sind in der Praxis von großer Bedeutung. Erwerben mehrere Personen im Wege eines Erbfalls, dann stellt sich die Frage, wie die Begünstigung bei der Teilung des Nachlasses aufzuspalten ist. Das ErbStG sieht die Möglichkeit eines Begünstigungstransfers gem. § 13a Abs. 5 Satz 3 ErbStG bei der Begünstigung von Betriebsvermögen gem. § 13d Abs. 2 Satz 3 ErbStG bei der Begünstigung für zu Wohnzwecken vermieteter Grundstücke und gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 4 ErbStG bei der Begünstigung für das selbstgenutzte Familienheim vor. Die Möglichkeit eines Begünstigungstransfers ist dabei davon abhängig, dass die Übertragung des begünstigten Vermögens i.R.d. Teilung des Nachlasses erfolgt. Dabei ist in der Praxis immer wieder problematisch in welchem zeitlichen Zusammenhang zum Erbfall die Übertragung des Vermögens bzw. die Aufteilung der Erbmasse erfolgen muss, damit ein Begünstigungstransfer möglich ist. Der BFH hat sich nunmehr explizit zu dieser Frage geäußert (BFH v. 15.5.2024 – II R 12/21, ErbStB 2024, 308 [Heinrichshofen]). Der nachfolgende Beitrag stellt das Urteil vor und erläutert die sich daraus ergebenden Konsequenzen.

Halaczinsky, Raymond, Anteilsvereinigungen im Grunderwerbsteuerrecht – aktuelle Entwicklungen, ErbStB 2025, 94-103

Der Grunderwerbsteuer unterliegen seit Jahrzehnten unmittelbare und mittelbare Anteilsvereinigungen. Immer wieder werden bei Anteilsübertragungen, Um- oder Neuregelungen von Beteiligungen und dergleichen deren grunderwerbsteuerlichen Auswirkungen nicht beachtet oder falsch eingeschätzt (mit der Folge einer hohen Grunderwerbsteuerbelastung). In dem Beitrag werden aktuellere Aspekte der Anwendung/Auslegung der grunderwerbsteuerlichen Behandlung von sog. Anteilsvereinigungen i.S.v. § 1 Abs. 3 GrEStG vorgestellt (nicht eingegangen wird hier auf die Anwendung des § 1 Abs. 3 GrEStG auf Organschaftsfälle, s. dazu gleich lautende Länderlasse v. 5.3.2024 – S 4501, BStBl. I 2024, 393).

Literaturempfehlungen

Günther, Karl-Heinz, Schenkungsteuer beim Erwerb eigener Anteile durch eine GmbH, ErbStB 2025, 104

Service

JStG 2024: Unternehmerische Beratungsschwerpunkte – Risikopotential im Beratungsalltag, ErbStB 2025, R5

Steuerliche Behandlung variabler Kaufpreisteile (“Earn Out“/“Besserungsschein“) – Systematische Darstellung und praktische Beratungshinweise, ErbStB 2025, R5

Aktuelle FG-Rspr. zum Ertragsteuerrecht, ErbStB 2025, R5

Krypto 2 Go (Teil 6): Krypto im erbschaft- und schenkungsteuerlichen Privatvermögen – Erste Einschätzungen, ErbStB 2025, R5

Der GmbH-Jahresrückblick 2024 – Checkliste zur Erinnerung an Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung, ErbStB 2025, R5

Aktuelle FG-Rspr. rund um die GmbH, ErbStB 2025, R6

GmbH 2 Go (Teil 24): Ausübung von Stimmrechten und sonstigen Gesellschafterrechten durch KI Avatar? – Mögliche Fragestellungen und allererste Antworten, ErbStB 2025, R6

Aktuelle Rechtsprechung zum Steuerstrafrecht, ErbStB 2025, R6

Berichtigung nach § 153 AO – Vorteile gegenüber der Selbstanzeige?, ErbStB 2025, R6

Aktuelle Problemfelder der Umsatzsteuerhinterziehung, ErbStB 2025, R6



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