Otto Schmidt Verlag


Heft 1 / 2025

In der aktuellen Ausgabe AO-StB Heft 1 (Erscheinungstermin: 20. Januar 2025) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

01

Aktuelles

Günther, Karl-Heinz, Erneute Änderung des AEAO, AO-StB 2025, 1

Günther, Karl-Heinz, Verfahrensfragen bei Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags, AO-StB 2025, 1-2

Günther, Karl-Heinz, Auszahlung von Erstattungs- und Vergütungsansprüchen an Dritte ohne formelle Abtretung oder Verpfändung, AO-StB 2025, 2-3

Günther, Karl-Heinz, Anwendung der Mitteilungsverordnung ab 1.1.2025, AO-StB 2025, 3

Günther, Karl-Heinz, Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten, AO-StB 2025, 3

Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung

BFH v. 5.9.2024 - V R 15/22 / Gersch, Eva-Maria, Keine Steuerbegünstigung für extremistische Körperschaften, AO-StB 2025, 3-5

BFH v. 5.9.2024 - V R 36/21 / Peters, Stephan, Versagung der Gemeinnützigkeit nach § 51 Abs. 3 S. 2 AO, AO-StB 2025, 5-6

BFH v. 5.9.2024 - V R 5/23 / Bender, Pascal, Änderungsantragserfordernis zur Vermeidung widerstreitender Steuerfestsetzungen bei Organschaft auch bei Anfechtung des Steuerbescheids durch die Organgesellschaft, AO-StB 2025, 7-8

BFH v. 16.9.2024 - III R 28/22 / Gehm, Matthias, Zur Schätzungsbefugnis bei Sachentnahmen, AO-StB 2025, 8-9

BFH v. 18.6.2024 - VIII R 16/21 / Ulbrich, Matthias, Wirksamkeit einer Einspruchsrücknahme nach Erlass einer Einspruchsentscheidung, AO-StB 2025, 9-11

BFH v. 12.11.2024 - VIII B 87/23 / Steinhauff, Dieter, Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit, AO-StB 2025, 11-13

BFH v. 12.11.2024 - IX B 59/24 / Lindwurm, Christof, Schriftliche Stellungnahme zum Ergebnis der Beweisaufnahme, AO-StB 2025, 13-14

Beiträge für die Beratungspraxis

Tormöhlen, Helmut, Aktuelle Rechtsprechung zum Steuerstrafrecht, AO-StB 2025, 14-17

In dem Beitrag werden wieder praxisrelevante Entscheidungen zum Steuerstrafrecht vorgestellt, die bisher noch nicht im AO-StB besprochen wurden. Die Entscheidungen behandeln insb. die Themen Einziehung, Steuerhinterziehung, gewerbsmäßiger Schmuggel und gewerbsmäßige Steuerhehlerei und im Strafverfahrensrecht die Themen Besorgnis der Befangenheit, Durchsuchung, Verständigung (auch bzgl. Geständnis), Fristsetzung für Beweisanträge und Strengbeweis.

Bruschke, Gerhard, Berichtigung nach § 153 AO – Vorteile gegenüber der Selbstanzeige?, AO-StB 2025, 18-23

Während bei bewusst bei der Steuererklärungsabgabe verursachten Unstimmigkeiten letztlich nur eine Selbstanzeige übrigbleibt, kommt bei unbewussten Fehlern von Steuerpflichtigen eine Korrektur über § 153 AO in Betracht. Letzteres hat den Vorteil, dass keine strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten sind und auch die mit einer Selbstanzeige verbundenen Hinterziehungszinsen (6 %) sowie der gestaffelte Strafzuschlag des § 398a AO nicht anfallen.

Tormöhlen, Helmut, Aktuelle Problemfelder der Umsatzsteuerhinterziehung, AO-StB 2025, 23-27

Umsatzsteuerbetrügereien sind eine Erscheinungsform der Wirtschaftskriminalität, die immer wieder Rechtsfragen aufwerfen und nicht nur den für Steuerstrafrecht zuständigen 1. Senat des BGH, sondern auch den für die Umsatzsteuer zuständigen 5. Senat des BFH und die Instanzgerichte sowie – last not least – die Fachliteratur beschäftigen. Der Beitrag befasst sich mit ausgewählten aktuellen Problemfeldern der strafbaren Umsatzsteuerverkürzung.

Literaturempfehlungen

Steinhauff, Dieter, Die Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Abs. 4 AO, AO-StB 2025, 28-29

Steinhauff, Dieter, Rechtsprechung des BFH hat zum beSt und zur digitalen Prozessführung, AO-StB 2025, 30-31

Service

Otto Schmidt übernimmt Erich Fleischer Verlag, AO-StB 2025, R5

Otto Schmidt Preis 2023/2024: Fünf Preisträger, AO-StB 2025, R5-R6

§ 15 FAO Selbststudium: Anmeldung und Abführung von Kapitalertragsteuer – Teil II – Steuerabzugsverfahren, Rechtsgrundlagen und aktuelle Entwicklungen, AO-StB 2025, R6

Die ErbschaftsteuerBerater-Checkliste 2024 – Jahresrückblick zur Erinnerung an das Wichtigste aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung, AO-StB 2025, R6

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