Otto Schmidt Verlag



News Steuerliches Verfahrensrecht


BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 25.6.2024 hat die Finanzverwaltung die Vordruckmuster für die Feststellungsjahre ab 2022, die Wirtschaftsjahre der Zwischengesellschaft betreffen, die nach dem 31.12.2021 beginnen, bekannt gegeben.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Scheiben v. 19.6.2024 hat die Finanzverwaltung zur Anwendung des § 6 Absatz 3 PStTG Stellung genommen.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 18.6.2024 hat die Finanzverwaltung die Fristen zur Abgabe der Feststellungserklärungen und Anzeigen nach § 18 AStG für das Feststellungsjahr 2022, dem ein Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft zugrunde liegt, das nach dem 31.12.2021 beginnt, verlängert.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 7.6.2024 hat die Finanzverwaltung ihre bisherigen Anweisungen zu § 138f AO aufgrund des Wachstumschancengesetzes v. 27.3.2024 (BGBL: I Nr. 108) aktualisiert.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 13.6.2024 hat die Finanzverwaltung die finale Staatenaustauschliste 2024 im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30.9.2024 bekannt gemacht.

Kurzbesprechung
Eine Verletzung des Steuergeheimnisses liegt nicht vor, wenn (Roh-)Gewinndaten und Vertriebskosten des Bauträgers von zu sanierenden Wohnungen für die korrekte Berechnung der Absetzung für Abnutzung gemäß den §§ 7h und 7i des Einkommensteuergesetzes in einem Prüfungsbericht dargestellt werden und deshalb die Erwerber der Wohnungen und Feststellungsbeteiligten von diesen Daten Kenntnis erlangen könnten.

Kurzbesprechung
Die Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 der Abgabenordnung ist auch zulässig, wenn die unzutreffende Berücksichtigung der von einem Dritten übermittelten Daten auf einen Fehler der Finanzbehörde zurückzuführen ist.

Kurzbesprechung
Die Bewertungsvorschriften der §§ 218 ff. des Bewertungsgesetzes i.d.F. des Grundsteuer-Reformgesetzes vom 26.11.2019 (BGBl I 2019, 1794) sind bei der im Aussetzungsverfahren gemäß § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung gebotenen summarischen Prüfung verfassungskonform dahin auszulegen, dass auf der Ebene der Grundsteuerwertfeststellung im Einzelfall der Nachweis eines niedrigeren (gemeinen) Werts erfolgen kann. Hierfür ist regelmäßig der Nachweis erforderlich, dass der Wert der wirtschaftlichen Einheit den festgestellten Grundsteuerwert derart unterschreitet, dass sich der festgestellte Wert als erheblich über das normale Maß hinausgehend erweist.

Das Bundeskabinett hat am 5.6.2024 den Entwurf eines Jahressteuergesetzes (JStG 2024) beschlossen. Es sieht u.a. Maßnahmen vor, um den Abbau von Bürokratie voranzutreiben oder die Digitalisierung zu beschleunigen. Mit dem Gesetz soll der fachlich gebotene Gesetzgebungsbedarf, der sich in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts ergeben hat, aufgegriffen werden. Dies betrifft insbesondere notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des BVerfG und des BFH.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 4.6.2024 hat die Finanzverwaltung die Frist zur Abgabe von Aufzeichnungen verlängert.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 31.5.2024 hat die Finanzverwaltung zur Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes ab dem 1.1.2024 unter Berücksichtigung der jüngsten gesetzlichen Änderungen durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz vom 11.12.2023 (BStBl I 2024, 2) Stellung genommen.

FG Münster v. 19.4.2024 - 4 K 870/21 E
Allein die ordnungsgemäße Absendung des Bescheides durch das Finanzamt am 23.10.2017 konnte nicht zur Überzeugung des Senats vom tatsächlichen Zugang führen. Soweit die kurz nach dem Versand des Bescheides erfolgte Überweisung des Erstattungsbetrags als Indiz für den tatsächlichen Zugang des Einkommensteuerbescheides 2016 dienen könnte, konnte der Senat hierauf keine sichere Überzeugung vom Zugang des Einkommensteuerbescheides stützen. Es liegt noch keine Entscheidung des BFH dazu vor, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen sich ein Dritter auf die fehlende Bekanntgabe eines Steuerbescheides berufen kann.

BSG v. 23.4.2024 - B 12 BA 3/22 R
Aufwendungen von mehr als 110 € je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier sind als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden.

Im Labyrinth der Nachhaltigkeitsberichterstattung bilden die veröffentlichten Entwürfe der Standards für KMU eine ordentliche Orientierungshilfe. Darüber hinaus können sie für Kanzleien in Zukunft zum alltäglichen Werkzeug bei der Mandantenberatung werden.

FG Köln v. 14.3.2024, 7 V 10/24
Die Rückgängigmachung von sog. Investitionsabzugsbeträgen für die Anschaffung von ab dem Jahr 2022 steuerbefreiten PV-Anlagen ist nicht zu beanstanden. Es gibt keinen besonderen Schutz der Erwartung, dass die bisherige Rechtslage bestehen bleibt. Der Umstand, dass hiermit als Rechtsreflex auch für Einzelne steuerlich nachteilige Folgen verbunden sein können, führt nicht zu einem anderen Ergebnis.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 22.4.2024 hat die Finanzverwaltung das überarbeitete Vordruckmuster USt 7 A für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung bekannt gemacht.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 12.4.2024 hat die Finanzverwaltung eine weitere Ausnahme nach § 2 Absatz 2 MV für Zahlungen von Entschädigungen von Zeuginnen und Zeugen in die Anlage 1 aufgenommen.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 4.4.2024 hat die Finanzverwaltung die Liste der zuständigen Finanzämter für Unternehmer, die ihren Wohnsitz, Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Ausland haben und grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, ausführen, aktualisiert veröffentlicht.

BMF-Schreiben
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat zahlreiche Verwaltungsanweisungen veröffentlicht. Wir haben alle, die von uns noch nicht publiziert worden sind, für Sie kurz zusammengefasst.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 22.3.2024 hat die Finanzverwaltung weitere Anpassungen des AEAO an das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz und das Kreditzweitmarktförderungsgesetz vorgenommen.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 15.3.2024 hat die Finanzverwaltung zur Anwendung von BMF-Schreiben, die bis zum 14.3.2023 ergangen sind, Stellung genommen.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 11.3.2024 hat die Finanzverwaltung aufgrund zwischenzeitlich eingetretener verschiedener gesetzlicher Änderungen die GOBD in Teilbereichen geändert.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 21.2.2024 hat die Finanzverwaltung die Neufassung des Merkblatts zu internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren (Streitbeilegungsverfahren) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen bekannt gegeben.

LG Lübeck v. 11.1.2024 - 15 O 72/23
Manche Steuerermäßigungen können nur einmal im Leben geltend gemacht werden und sind dann für später verbraucht. Über diese Gefahr muss ein Steuerberater aufklären, auch wenn es dazu noch keine Gerichtsentscheidung gibt, entschied das LG Lübeck und gab einer Klage auf Schadensersatz iHv 220.000 € statt.

Aktuell im AO-StB
Steuer- und Zollfahndung greifen bei Durchsuchungen auch auf Datenmaterial aus Finanz- und Lohnbuchhaltung, Warenwirtschaftssystemen und weitere betriebliche Dokumentationen zu. Dasselbe gilt prinzipiell auch für Handy-Daten und Inhalte von (elektronischer) Telekommunikation. Bei letzterer Fallgruppe stellt das Grundrecht des Post- und Fernmeldegeheimnisses aus Art. 10 Abs. 1 GG besondere Anforderungen und macht Restriktionen erforderlich.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 21.2.2024 hat die Finanzverwaltung die Anwendung von § 12 StAbwG zeitlich aufgeschoben.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 5.2.2024 hat die Finanzverwaltung den AEAO erneut in zahlreichen Bereichen angepasst und aktualisiert.

FG Hamburg v. 9.11.2023 - 6 K 228/20
Die Rückforderung von angerechneter Kapitalertragsteuer im „Cum/ex-Verfahren“ ist rechtmäßig, entschied das FG Hamburg. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

BVerwG v. 1.2.2024 - 8 C 1.23
Ein Steuerberater hat Anspruch auf Genehmigung einer Ausnahme vom Erfordernis der Bestellung eines anderen Leiters für eine weitere Beratungsstelle (Zweigstelle), wenn er die Erfüllung der Berufspflichten nachweist und sich seine Praxis am Ort oder im Nahbereich der Zweigstelle befindet.

BVerfG v. 15.1.2024 - 1 BvR 1615/23
Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die Art und Weise der Videoübertragung einer mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht richtete. Eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter wegen eines fehlenden Nahblicks in die Gesichter der Richter im Laufe einer Videoverhandlung erscheint nicht möglich.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 30.1.2024 hat die Finanzverwaltung die Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2024 bekannt gegeben.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 29.1.2024 hat die Finanzverwaltung die Verbraucherpreisindizes für Deutschland zur Anpassung der Basiswerte für Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung aus Anlage 23 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2024 bekannt gemacht.

Aktuell im AO-StB
Wiederholt hat der BFH in der jüngeren Vergangenheit Urteile verschiedener Finanzgerichte aufgehoben und die Sache nach § 116 Abs. 6 FGO an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Der Beitrag geht auf die die BFH-Beschlüsse v. 22.3.2023 – X B 135/21 und v. 8.8.2023 – IX B 86/22 ein und nimmt diese zum Anlass, darzustellen, wann ein Beweisantrag vom FG zu beachten ist.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 12.1.2024 hat die Finanzverwaltung einen Hinweis auf die Veröffentlichung der aktuellen Version der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) in der Version 2.4 bekannt gemacht.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 12.1.2024 hat die Finanzverwaltung zu den Rechtsfolgen des § 14b AO Stellung genommen.

Aus dem AO-StB
Rechtsfolge der eingetretenen Verjährung ist, dass eine Strafverfolgung nicht mehr vorgenommen werden darf bzw. die Einstellung eines bereits laufenden Strafverfahrens erfolgen muss. Der Beitrag beschäftigt sich mit den Rechtswirkungen der Verfolgungsverjährung, Abgrenzung zur steuerlichen Festsetzungsverjährung, Beginn und Länge der Verjährungsfristen, der Verjährungsunterbrechung und der Bedeutung der Verjährung für die Selbstanzeigeberatung.

BMF-Schreiben
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat zwischen den Jahren zahlreiche Verwaltungsanweisungen veröffentlicht. Wir haben alle, die von uns noch nicht publiziert worden sind, für Sie kurz zusammengefasst.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 5.1.2024 hat die Finanzverwaltung den Basiszins zum 2.1.2024 bekannt gegeben.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 11.12.2023 hat die Finanzverwaltung das amtliche Vollmachtmuster um eine Vertretungsbefugnis in Feststellungsverfahren erweitert und das Merkblatt angepasst.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 6.12.2023 hat die Finanzverwaltung die Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässige Unternehmer bekannt gegeben.

LAG Düsseldorf v. 5.10.2023 - 3 Ta 240/23
Für die Klage eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber auf Zahlung der Energiepreispauschale nach §§ 112 ff., 117 EStG ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten mangels bürgerlicher Rechtsstreitigkeit nicht eröffnet. Eröffnet ist vielmehr, da es sich um eine öffentlich-rechtliche Abgabenstreitigkeit handelt, bei der der Arbeitgeber lediglich als "Erfüllungsgehilfe" bzw. "Zahlstelle" der Finanzverwaltung fungiert, allein der Rechtsweg zu den Finanzgerichten nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 4.12.2023 hat die Finanzverwaltung das Verzeichnis der umsatzsteuerbefreiten Goldmünzen 2024 veröffentlicht.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 1.12.2023 hat die Finanzverwaltung die Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1.1.2024 bekannt gemacht.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 24.11.2023 hat die Finanzverwaltung die Wirtschaftszweige/Gewerbekennzahlen (GKZ) 2024 bekannt gegeben.

Aktuell im AO-StB
Steuerpflichtige haben das Recht, Änderungsanträge bei Steuer- oder Feststellungsbescheiden zu ihren Gunsten zu stellen. Um damit Erfolg zu haben, muss jedoch eine verfahrensrechtliche Änderungsnorm (§§ 129, 164, 172 ff. AO) erfüllt sein. Der Beitrag beschäftigt sich auf der Grundlage der hierzu ergangenen Rechtsprechung mit der Frage, in welchen Fällen ein Änderungsantrag der Steuerpflichtigen auch nach Ablauf der Einspruchsfrist noch Erfolg haben kann.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 15.11.2023 hat die Finanzverwaltung den amtlich vorgeschriebenen Datensatz und die amtlich bestimmte Schnittstelle für Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern bekannt gemacht.

FG Niedersachsen v. 16.5.2023 - 9 K 90/22
Das FG Niedersachsen hatte darüber zu entscheiden, ob das Finanzamt die bei Veranlagung in zu geringer Höhe als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung angesetzten Vorsteuererstattungsbeträge nach formeller Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids korrigieren darf, wenn eine Überprüfung des Zahlungsvorgangs aufgrund des Risikomanagementsystems im Rahmen der Veranlagung unterblieben war.

FG Düsseldorf v. 13.9.2023, 5 V 1048/23 A (E,G,U,F)
Selbst wenn - was umstritten ist – die Neufassung des § 146 Abs. 1 Satz 1 AO Einzelaufzeichnungspflichten auch für Einnahmen-Überschuss-Rechner erzeugen sollte, wären diese ebenfalls aus Zumutbarkeitsgründen suspendiert. Eine andere Beurteilung ergab sich auch nicht aus dem Umstand ergeben, dass der Antragsteller in seinem Betrieb eine PC-Kasse eingesetzt hatte.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 24.10.2023 wurde der zeitliche Anwendungsbereich von Verwaltungs– und Vollzugserleichterungen regelnden BMF–Schreiben verlängert.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 13.10.2023 hat die Finanzverwaltung eine Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung von EU-Taxametern und Wegstreckenzählern ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nach dem 31.12.2023 eingeführt.