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IFRS 18: Änderungen bei Darstellung und Angaben im Abschluss (Bischof/Schunk/Schaden, DB 2024, 1697)

Nach einer Phase der vergleichsweisen regulatorischen Ruhe hat der IASB mit IFRS 18 einen Standard verabschiedet, von dem alle IFRS-Bilanzierer, wenngleich auch mit unterschiedlicher Intensität, betroffen sind. Die größte Herausforderung für Unternehmen dürfte – neben der individuellen und damit zunächst fachlichen Betroffenheitsanalyse – die Umsetzung der neuen Anforderungen in den Prozessen und Systemen darstellen.


I. Einleitung

II. Änderungen durch IFRS 18

1. Überblick

2. Neu definierte Zwischensummen und Kategorien

a) Neuregelung bei den Zwischensummen

b) Kategorisierung von Erträgen und Aufwendungen

aa) Überblick

bb) Operative Kategorie

cc) Kategorie Investitionen

dd) Kategorie Finanzierung

ee) Kategorien Ertragsteuern und aufgegebene Geschäftsbereiche

ff) Klassifizierung spezifischer Erträge und Aufwendungen

c) Beispiel für eine GuV nach IFRS 18

3. Gruppierung von Informationen

a) Primäre Abschlussbestandteile und deren Rolle

b) Grundsätze für die Aggregation und Disaggregation von Informationen

c) Folgen der neuen Anforderungen zur Gruppierung von Informationen

d) Darstellung der betrieblichen Aufwendungen

4. Zusammenfassendes Beispiel

5. Vom Management festgelegte Leistungskennzahlen

III. Änderungen an anderen Standards

IV. Erstmalige Anwendung und Übergangsvorschriften

V. Praktische Implikationen

VI. Zusammenfassung


I.  Einleitung

Der IASB hat am 09.04.2024 IFRS 18 „Darstellung und Angaben im Abschluss“ veröffentlicht. Dem finalen Standard ging der im Dezember 2019 veröffentlichte Entwurf ED 2019/7 „Allgemeine Darstellung und Angaben“ voraus. IFRS 18 wird IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ als zentralen Standard in den IFRS Accounting Standards mit Regelungen zur Darstellung von Abschlüssen ersetzen.

IFRS 18 ist das Ergebnis des Projekts „Primary Financial Statements“, das 2014 noch unter dem Namen „Performance Reporting“ ins Leben gerufen wurde. Die Neuerungen des IFRS 18 betreffen alle nach IFRS bilanzierenden Unternehmen. Ziel des Standards ist es, den Abschlussadressaten transparentere und vergleichbarere Information über die finanzielle Leistung von Unternehmen und damit eine bessere Entscheidungsgrundlage bereitzustellen.

Anlass für die Erarbeitung von IFRS 18 waren Rückmeldungen von Stakeholdern, die eine mangelnde Transparenz und Vergleichbarkeit in der Darstellung der finanziellen Leistung von Unternehmen bemängelt haben. Dies ist u.a. darauf zurückzuführen, dass die IFRS bislang keine Vorgaben zu Struktur und Zwischensummen in der GuV vorsehen. Daneben wurde die fehlende Transparenz bei der Verwendung von unternehmensindividuell festgelegten Kennzahlen kritisiert, etwa im Hinblick auf deren Ermittlung. Schließlich führt eine Aggregation relevanter Informationen bzw. umgekehrt ein Zuviel an nicht wesentlichen Informationen dazu, dass für die Abschlussadressaten die Analyse der Abschlüsse erschwert wird.

Der IASB hat sich – wohl vor allem aus Kapazitäts- und Zeitgründen – bei der Erarbeitung von IFRS 18 auf den Aspekt der Darstellung der finanziellen Leistung konzentriert. Dementsprechend waren viele andere Aspekte des IAS 1 nicht Gegenstand (erneuter) Erörterungen des IASB und wurden daher substanziell weitgehend unverändert aus IAS 1 übernommen bzw. an anderer Stelle verortet. IFRS 18 beinhaltet in Teil B umfangreiche Anwendungsleitlinien. Mit IFRS 18 werden zudem mehrere andere IFRS Accounting Standards geändert.

Aufgrund zahlreicher Rückmeldungen zum Entwurf wurden im Zuge der Erarbeitung des finalen Standards diverse Änderungen vorgenommen. Dies betrifft bspw. die im Entwurf vorgesehene Berichtspflicht im Anhang zu ungewöhnlichen Posten, die nicht in den finalen Standard übernommen wurde. Der Entwurf enthielt dafür eigens eine Definition für die Begriffe „ungewöhnliche Erträge und Aufwendungen“. Weitere nicht umgesetzte Vorschläge betreffen die Einführung einer Zwischensumme „Betriebsergebnis und Erträge aus integralen assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen“ sowie das Verbot einer sog. gemischten Darstellung (mixed presentation) in der GuV.

IFRS 18 enthält Regelungen für die Darstellung und Erläuterung von Informationen in Abschlüssen mit dem Ziel, relevante Informationen bereitzustellen, die die Vermögenswerte, Schulden, das Eigenkapital, Erträge und Aufwendungen eines Unternehmens wahrheitsgetreu darstellen.

Der Beitrag stellt die wesentlichen Änderungen des IFRS 18 im Vergleich zu den Regelungen des IAS 1 dar und greift zudem die wesentlichen Änderungen an anderen IFRS Accounting Standards auf. Schließlich werden die Regelungen zur erstmaligen Anwendung sowie die praktischen Implikationen der Implementierung von IFRS 18 beleuchtet.

II.  Änderungen durch IFRS 18

1.  Überblick


Änderungen durch IFRS 18 im Vergleich zum Vorgängerstandard IAS 1 betreffen im Wesentlichen die folgenden Aspekte: (...)
 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 25.07.2024 16:27
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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