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Das Dienstwagen“privileg“ – Darstellung, Kritik und Reformoptionen (Steinhoff, FR 2024, 474)

Die derzeitige Ausgestaltung der Dienstwagenbesteuerung ist ein viel diskutiertes Thema. Dabei ist von den beiden möglichen Ermittlungsmethoden der Bemessungsgrundlage vor allem die Pauschalierung gem. § 8 Abs. 2 S. 2, 3, 5 EStG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG häufig das Zentrum der Diskussion. So sehen die einen in der Pauschalierung eine einkommensteuerliche Privilegierung der Dienstwagennutzer und bezeichnen sie als sog. „Dienstwagenprivileg“. Sogar die OECD hat am 2.5.2024 der deutschen Bundesregierung empfohlen, zur Schaffung finanzieller Spielräume die Dienstwagenbegünstigung ersatzlos zu streichen (Handelsblatt online v. 2.5.24, Konjunktur). Andere wiederum halten sie lediglich für eine zulässige Vereinfachung. Um eine eigene Einschätzung zu diesen Thesen treffen zu können, ist es erforderlich, sich genauer mit der derzeitigen Ausgestaltung der Besteuerung der außerbetrieblichen Nutzung von Dienstwagen zu beschäftigen. Dazu stellt der Beitrag zunächst die beiden Ermittlungsmethoden der Bemessungsgrundlage dar. Daran anschließend wird die Kritik an der derzeitigen Ausgestaltung der Pauschalierung aufgezeigt. Abschließend werden verschiedene Reformoptionen diskutiert, die der vorgebrachten Kritik an der pauschalen Ermittlungsmethode entgegenwirken könnten.


A. Einleitung

B. Darstellung der einkommensteuerlichen Behandlung von Dienstwagen

I. Definition

II. Voraussetzung der Besteuerung

III. Ermittlung der Bemessungsgrundlage

1. Pauschale Bewertung – 1-%-, 0,03 %- und 0,002-%-Regelung

2. Bewertung anhand der tatsächlichen Nutzung – Fahrtenbuchmethode

IV. Versteuerung

C. Kritik an der pauschalen Ermittlung der Bemessungsgrundlage

D. Reformoptionen

I. Abschaffung der Pauschalierung

II. Erhöhung der Pauschalierung

III. Bemessung anhand des tatsächlichen Kaufpreises statt des Listenpreises

IV. Einbeziehung der Kohlendioxidemissionen in die Bemessungsgrundlage

V. Verschärfte Anforderungen an die Hybridelektrofahrzeugprivilegierung und ihre Abschaffung

VI. Mittelfristige Abschaffung der Begünstigung von Elektrofahrzeugen

E. Fazit


A. Einleitung

In Deutschland, wie auch in vielen anderen Ländern, ist der Dienstwagen ein begehrtes Statussymbol. Die Überlassung hat für Arbeitnehmer viele Vorteile. So kann das Fahrzeug, soweit der Arbeitgeber dies gestattet, neben betrieblichen Fahrten auch zu privaten Zwecken und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werden. Zudem übernimmt der Arbeitgeber meist die gesamten Instandhaltungskosten und beteiligt sich zumindest an den Betriebs- und Treibstoffkosten der außerbetrieblichen Nutzung oder übernimmt sie sogar komplett.

Im Rahmen des Abschlusses eines Arbeitsvertrages steht es Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei als Teil des Arbeitslohns eine solche Dienstwagenüberlassung an den Arbeitnehmer zu vereinbaren. Die Möglichkeit den Dienstwagen auch für außerdienstliche Zwecke zu nutzen, stellt für den Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil dar. Bei der Überlassung eines Dienstwagens handelt es sich mithin um Arbeitslohn in Form eines Sachbezuges i.S.d. § 8 Abs. 2 S. 1 EStG, der der Einkommensteuer unterliegt.

Die Versteuerung ist pauschal oder anhand der tatsächlichen Nutzung des Dienstwagens möglich. Vor allem die derzeitige Ausgestaltung der pauschalen Versteuerung wird seit vielen Jahren diskutiert. Die einen sehen sie als einkommensteuerliche Bevorteilung der Dienstwagennutzer und bezeichnen sie auch als „Dienstwagenprivileg“. Andere halten diese Vorwürfe für unbegründet und sehen in der pauschalen Besteuerung lediglich eine zulässige Vereinfachung.

Es stellt sich somit die Frage, ob die derzeitige Ausgestaltung der Dienstwagenbesteuerung tatsächlich eine Bevorteilung von Dienstwagennutzern darstellt. Um diese Frage zu beantworten, wird zunächst die derzeitige einkommensteuerliche Behandlung und nachfolgend die Kritik an dieser dargestellt. Abschließend werden verschiedene Reformvorschläge der Dienstwagenbesteuerung analysiert. Dabei konzentrieren sich die Ausführungen auf die Dienstwagenbesteuerung bei Arbeitnehmern und gehen nicht auf die Besteuerung bei Selbstständigen und Gewerbetreibenden ein.

B. Darstellung der einkommensteuerlichen Behandlung von Dienstwagen

I. Definition


Zunächst ist es erforderlich, die Begriffe „Dienstwagen“ und „Firmenwagen“, die häufig im Zusammenhang mit der Dienstwagenbesteuerung verwendet werden, zu definieren. So versteht man unter „Dienstwagen“ gewerblich zugelassene zum Betriebsvermögen gehörende Kraftfahrzeuge, die einem Arbeitnehmer, Gewerbetreibenden oder Selbstständigen über die betriebliche Nutzung hinaus auch zur privaten Nutzung zur Verfügung stehen.

Der Begriff „Firmenwagen“ wird nicht einheitlich definiert. So wird der „Firmenwagen“ teilweise als Synonym zum (...)
 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 16.05.2024 14:58
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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