Otto Schmidt Verlag



News Ertragsteuerrecht


Aktuell in DB
Nach dem Vorbild der französischen Tibi-Initiative will die Bundesregierung mehr Wagniskapital für die Wachstumsindustrien in Deutschland mobilisieren. Damit stehen insb. auch die Rahmenbedingungen in Deutschland als Fondsstandort auf dem Prüfstand.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 14.6.2024 hat die Finanzverwaltung zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes Stellung genommen.

Aktuell in der Ubg
Der Beitrag interpretiert den Begriff der Ansässigkeit im Sinne der im Entwurfsstadium befindlichen sog. Unshell-Directive und zeigt im Besonderen die Probleme auf, die sich bei einer künftigen Anwendung der Richtlinie auf Personengesellschaften insbesondere vor dem Hintergrund der in Art. 11 und 12 des Richtlinienentwurfs genannten Rechtsfolgen ergeben würden.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 27.5.2024 hat die Finanzverwaltung die Taxonomien 6.8 vom 1.4.2024 veröffentlicht.

Das Bundeskabinett hat am 5.6.2024 den Entwurf eines Jahressteuergesetzes (JStG 2024) beschlossen. Es sieht u.a. Maßnahmen vor, um den Abbau von Bürokratie voranzutreiben oder die Digitalisierung zu beschleunigen. Mit dem Gesetz soll der fachlich gebotene Gesetzgebungsbedarf, der sich in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts ergeben hat, aufgegriffen werden. Dies betrifft insbesondere notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des BVerfG und des BFH.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 1.6.2024 hat die Finanzverwaltung zur Anwendung von § 3 Nummer 39 und § 19a EStG ab 1.1.2024 Stellung genommen.

FG Münster v. 19.4.2024 - 4 K 870/21 E
Allein die ordnungsgemäße Absendung des Bescheides durch das Finanzamt am 23.10.2017 konnte nicht zur Überzeugung des Senats vom tatsächlichen Zugang führen. Soweit die kurz nach dem Versand des Bescheides erfolgte Überweisung des Erstattungsbetrags als Indiz für den tatsächlichen Zugang des Einkommensteuerbescheides 2016 dienen könnte, konnte der Senat hierauf keine sichere Überzeugung vom Zugang des Einkommensteuerbescheides stützen. Es liegt noch keine Entscheidung des BFH dazu vor, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen sich ein Dritter auf die fehlende Bekanntgabe eines Steuerbescheides berufen kann.

Hessisches FG v. 26.7.2023 - 4 V 1042/22
Die Kapitalertragsteuer bei sog. „Cum/Ex-Geschäften“ ist nur dann anrechnungsfähig, wenn sie tatsächlich einbehalten wurde. Dabei kommt demjenigen, der die Anrechnung für sich in Anspruch nehmen möchte, eine entsprechende Mitwirkungs- und Nachweispflicht zu. Kann die tatsächliche Einbehaltung nicht oder nicht mehr nachgewiesen werden, ist das Finanzamt grundsätzlich berechtigt, eine bereits ergangene Anrechnungsverfügung zu ändern und zu viel erstattete Steuerbeträge zurückzufordern.

Aktuell in der ISR
Die Rechtsunsicherheiten im Zusammenhang mit der Betriebsstättenbesteuerung sind vielfältig. Sie resultieren oftmals aus dem Begriff der Betriebsstätte nach § 12 AO und Art. 5 OECD-MA (bzw. den diesem nachgebildeten abkommensrechtlichen Regelungen). Und obwohl die abkommensrechtliche Betriebsstättendefinition des Art. 5 OECD-MA auf eine mittlerweile fast 100-jährige Tradition zurückblickt, sind grundsätzliche Fragen der Auslegung der Voraussetzungen einer Betriebsstätte nach wie vor umstritten. Vor diesem Hintergrund hatte der BFH in jüngster Zeit in mehreren Entscheidungen Gelegenheit, sich mit dem Betriebsstättenbegriff auseinanderzusetzen. Gegenstand des Beitrags ist es, diese Entscheidungen kritisch zu analysieren und in die bisherige Rechtsprechung zum Betriebsstättenbegriff einzuordnen.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 29.5.2024 hat die Finanzverwaltung ihre bisherigen BMF-Schreiben zu § 7b EStG aktualisiert und ergänzt.

FG Münster v. 18.4.2024 - 8 K 1319/21 Kg
Die Familienkasse Zentraler Kindergeld Service in Magdeburg (ZKGS) ist für die Fallgruppe „Kind mit Behinderung“ zuständig ist. Der dies regelnde Vorstandsbeschluss der Bundesagentur für Arbeit 129/2022 vom 3.11.2022 ist (wie auch der frühere Vorstandsbeschluss 12/2022 vom 27.1.2022) – jedenfalls soweit er ein „Kind mit Behinderung“ betreffe – hinreichend bestimmt und damit wirksam. Der Senat weicht damit von der Rechtsprechung des 16. Senats des FG Berlin-Brandenburg (Gerichtsbescheid vom 13.12.2023, Az. 16 K 16111/23) ab.

FG München v. 14.3.2024, 10 K 508/22
Eine Abzweigung des Kindergeldes an das Kind erfolgt auch dann analog § 74 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Satz 3 EStG, wenn der Kindergeldberechtigte keinen Unterhalt leistet, weil er dazu mangels Bedürftigkeit des Kindes zivilrechtlich nicht verpflichtet ist. Weil die Frage, ob eine Abzweigung bei fehlender Bedürftigkeit des Kindes in Betracht kommt, höchstrichterlich noch nicht entschieden ist und die Frage auch in der Finanzgerichtsbarkeit uneinheitlich beantwortet wird, wurde die Revision zugelassen.

FG Münster v. 1.3.2024 - 11 K 820/19 E
Beiträge an einen Solidarverein zur Erlangung von Krankenversicherungsschutz sind als Sonderausgaben abzugsfähig, wenn sich aus der Auslegung der Satzung und den weiteren Gesamtumständen ein Rechtsanspruch der Mitglieder auf Leistungen ergibt. Demgegenüber sind die der Pflegevorsorge dienenden Beiträge nicht als Sonderausgaben abzugsfähig, da nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung nur Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung begünstigt sind.

Aktuell in der FR
Die derzeitige Ausgestaltung der Dienstwagenbesteuerung ist ein viel diskutiertes Thema. Dabei ist von den beiden möglichen Ermittlungsmethoden der Bemessungsgrundlage vor allem die Pauschalierung gem. § 8 Abs. 2 S. 2, 3, 5 EStG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG häufig das Zentrum der Diskussion. So sehen die einen in der Pauschalierung eine einkommensteuerliche Privilegierung der Dienstwagennutzer und bezeichnen sie als sog. „Dienstwagenprivileg“. Sogar die OECD hat am 2.5.2024 der deutschen Bundesregierung empfohlen, zur Schaffung finanzieller Spielräume die Dienstwagenbegünstigung ersatzlos zu streichen (Handelsblatt online v. 2.5.24, Konjunktur). Andere wiederum halten sie lediglich für eine zulässige Vereinfachung. Um eine eigene Einschätzung zu diesen Thesen treffen zu können, ist es erforderlich, sich genauer mit der derzeitigen Ausgestaltung der Besteuerung der außerbetrieblichen Nutzung von Dienstwagen zu beschäftigen. Dazu stellt der Beitrag zunächst die beiden Ermittlungsmethoden der Bemessungsgrundlage dar. Daran anschließend wird die Kritik an der derzeitigen Ausgestaltung der Pauschalierung aufgezeigt. Abschließend werden verschiedene Reformoptionen diskutiert, die der vorgebrachten Kritik an der pauschalen Ermittlungsmethode entgegenwirken könnten.

FG Düsseldorf v. 22.3.2024 - 3 K 2389/21 E
Strafverteidigungskosten eines ehemaligen Syndikusanwalts können bei Vorliegen eines beruflichen Veranlassungszusammenhangs als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit steuerlich berücksichtigt werden. Allerdings war zur Fortbildung des Rechts und – mit Blick auf das anderslautende Urteil des FG Thüringen - zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung die Revision zuzulassen.

BSG v. 23.4.2024 - B 12 BA 3/22 R
Aufwendungen von mehr als 110 € je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier sind als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden.

Im Labyrinth der Nachhaltigkeitsberichterstattung bilden die veröffentlichten Entwürfe der Standards für KMU eine ordentliche Orientierungshilfe. Darüber hinaus können sie für Kanzleien in Zukunft zum alltäglichen Werkzeug bei der Mandantenberatung werden.

FG Düsseldorf v. 21.2.2024 - 4 K 1324/22 VSt
Im Stromsteuerrecht ist von einem funktionsbezogenen Anlagenbegriff auszugehen, der eine isolierte Betrachtung einzelner Stromerzeugungseinheiten verbietet. Danach ist vielmehr auf die Gesamtheit der technischen Einrichtungen und auf den Funktionszusammenhang - nicht aber auf eine standortbezogene Betrachtung - abzustellen.

FG Münster v. 17.4.2024, 14 K 1425/23 E
Die im Jahr 2022 an Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale gehört zu den steuerbaren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Der dies anordnende § 119 Abs. 1 Satz 1 EStG ist nicht verfassungswidrig. Allerdings wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zugelassen.

Aktuell in der FR
Anteilseigner von Kapitalgesellschaften stehen bei einer Veräußerung ihrer Anteile vor der Frage, ob sie Gewinne der Gesellschaft noch ausschütten oder die Anteile mit den aufgelaufenen Gewinnen veräußern sollten. Dieser Beitrag untersucht die Steuerwirkungen einer Veräußerung mit Gewinnausschüttung im Vergleich zu einer Veräußerung ohne Gewinnausschüttung. Für Veräußerer, bei denen Dividenden der Abgeltungsteuer, Veräußerungsgewinne aber dem Teileinkünfteverfahren unterworfen sind, wirken unterschiedliche Steuerbefreiungen, Steuertarife und Progressionseffekte auf die Steuerbelastung ein. Durch Modellierung werden für solche Veräußerer die Bedingungen herausgearbeitet, unter denen die richtige Kombination aus Dividende und Veräußerungsgewinn zu relevanten Steuerersparnissen führt.

Kurzbesprechung
1. Im Fall der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils sind neben dem Festkaufpreis zu leistende gewinn- oder umsatzabhängige Kaufpreisbestandteile erst im Zeitpunkt des Zuflusses als nachträgliche Betriebseinnahmen zu versteuern. Sie erhöhen den im Jahr der Veräußerung entstandenen Veräußerungsgewinn nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes nicht (Bestätigung der Rechtsprechung).
2. Dies gilt auch für sogenannte Earn-Out-Klauseln, bei denen das Entstehen der sich hieraus ergebenden variablen Kaufpreisbestandteile sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach ungewiss ist.

FG Münster v. 6.2.2024, 2 K 842/19 F
Eine Gesellschaft, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einem Mitgliedsstaat der EU hat, ist nicht Zwischengesellschaft für Einkünfte, für die nachgewiesen wurde, dass die Gesellschaft insoweit einer tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit in diesem Staat nachgeht. Hinsichtlich der – im Gesetz nicht definierten – Anforderungen an eine tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit sind nach Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/6290, S. 92) in Anlehnung an die Ausführungen des EuGH in der Rs. C-196/04 (Cadbury Schweppes) gewisse Kriterien relevant.

FG Münster v. 24.1.2024 - 12 K 357/18 F
Hinsichtlich der Voraussetzungen des § 6e EStG, der Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten qualifiziert, gilt, dass die Anwendung auf abgeschlossene Veranlagungszeiträume eine verfassungsrechtlich zulässige Rückwirkung darstellt.

FG Hamburg v. 19.10.2023 - 1 K 97/22
Die Kosten des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerschuldners sind keine Werbungskosten im Zusammenhang mit der Erzielung eines Gewinns aus der Veräußerung eines Grundstücks durch den Insolvenzverwalter. Sie stellen auch keine außergewöhnliche Belastung dar.

Aus dem Heft
Kryptowährungen und Non-Fungible-Token (NFTs) sind im Mainstream angekommen. Von den Rekord-Kurssteigerungen des Bitcoins und anderer führender Kryptowährungen bis in das Jahr 2021 angelockt, investiert zwischenzeitlich eine Vielzahl „normaler“ Steuerpflichtiger. Zugleich existiert eine erhebliche Anzahl von High-Tradern und Anlegern der ersten Stunde. Die steuerlichen und technischen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Aufbereitung der Transaktionsdaten und deren Deklaration sind komplex – ebenso die sich anschließenden steuerlichen Fragestellungen. Ihnen soll – neben anderen Themenbereichen – in einer neuen Kompakt-Aufsatzreihe „Krypto 2 Go“ nachgegangen werden, deren vorliegender Auftaktbeitrag sich mit Grundsatzfragen beschäftigt.

Der Bundesrat hat am 22.3.2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21.2.2024 bestätigt.

FG Düsseldorf v. 14.2.2024 - 15 K 1557/22 E
Jedoch bezieht das – im Zeitpunkt des o. a. BFH-Urteils VIII R 54/12 noch nicht geltende - Gesetz in § 52 Abs. 28 Satz 16 Teilsatz 3 EStG nunmehr, für Veräußerungen nach dem 31.12.2008, Kapitalforderungen i.S.d. § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 EStG auch dann ein, wenn eine Trennung zwischen Ertrags- und Vermögensebene möglich erscheint – was, entsprechend der Gründe des obigen BFH-Urteils, bei den streitgegenständlichen Par-Schuldverschreibungen der Fall ist. Da die steuerlichen Fragen zu einem nach dem 31.12.2008 erfolgten Zwangsumtausch von vor dem 1.1.2009 erworbenen / umgetauschten Anleihen, soweit ersichtlich, höchstrichterlich nicht entschieden sind, wurde die Revision zugelassen.

FG München v. 8.12.2023, 8 K 1534/23
Was als Abschluss der energetischen Maßnahme zu verstehen ist, hat der Gesetzgeber im EStG nicht definiert. Hierunter versteht man, dass eine energetische Maßnahme erst dann i.S.v. § 35c Abs. 1 Satz 1 EStG als abgeschlossen, wenn nicht nur die Leistung vollständig – nicht nur in Teilbereichen – erbracht ist, sondern der Steuerpflichtige auch eine Rechnung (Schlussrechnung, keine Rechnung über Teilleistungen) erhalten hat und der gesamte Rechnungsbetrag auf das Konto des Leistungserbringers einbezahlt worden ist.

Aktuell im EStB
Lange Zeit sah es so aus, als ob durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) keine Änderungen des 5. VermBG erfolgen würden. Der Referentenentwurf sah zwar bedeutsame Änderungen des 5. VermBG vor, diese wurden allerdings nicht in den Regierungsentwurf übernommen. Die finale Fassung des ZuFinG enthält nun überraschenderweise doch einige Änderungen des 5. VermBG, welche im Beitrag vorgestellt und eingeordnet werden sollen.

FG Düsseldorf v. 21.12.2023, 14 K 1546/22 G
Die Veräußerung einer Teilfläche sowie die damit zusammenhängenden Abbruch- und Erschließungsarbeiten können das Ausschließlichkeitsgebot bei der erweiterten Gewerbesteuerkürzung für Grundstücksunternehmen verletzen. Die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrages nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bleibt insofern versagt.

Aktuell im EStB
Fahrräder stellen eine umweltfreundliche Alternative zu Automobilen dar und gewinnen bei Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden an Beliebtheit. Unternehmen können Arbeitnehmenden Fahrräder als zusätzlichen Baustein der Vergütung überlassen. Das dient auch dem Ziel, neue Arbeitnehmende zu werben und an den Betrieb zu binden. In dem Beitrag werden verkehrsrechtliche Grundlagen zu Fahrrädern, Pedelecs und S-Pedelecs veranschaulicht und im Anschluss daran die ertragsteuerlichen Auswirkungen des Überlassens eines Fahrrads durch Arbeitgebende an Arbeitnehmende erörtert. Die ertragsteuerlichen Konsequenzen einer betrieblichen und privaten Nutzung durch Selbständige werden ebenfalls dargestellt. Abschließend folgen Hinweise zur Umsatz- und Gewerbesteuer.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 23.2.2024 hat die Finanzverwaltung den geänderten Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer für 2024, den Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2024 sowie den Programmablaufplan für die Begrenzung der von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab 2024 (Anwendung ab dem 1.4.2024) bekannt gemacht.

FG Niedersachsen v. 13.11.2023 - 3 K 11195/21
Das FG Niedersachsen hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Influcencerin Aufwendungen für Kleidung und Accessoires steuerlich geltend machen kann. Das FG verneinte dies, da bei gewöhnlicher bürgerlicher Kleidung und Mode-Accessoires eine Trennung zwischen privater und betrieblicher Sphäre nicht möglich sei. Dabei komme es auch nicht darauf an, wie die Klägerin die Gegenstände konkret genutzt hat.

Nach intensiven politischen Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern hat der Bundestag am Freitag, 23.2.2024, das sog. Wachstumschancengesetz ohne die Klimaschutz-Investitionsprämie beschlossen. Das Vermittlungsergebnis sieht auch Änderungen bei der Besteuerung von Renten und weiterer Regelungen im Einkommensteuerrecht im Vergleich zum ursprünglichen Beschluss des Bundestages vor. Das gilt auch für das Umsatzsteuerrecht.

LG Lübeck v. 11.1.2024 - 15 O 72/23
Manche Steuerermäßigungen können nur einmal im Leben geltend gemacht werden und sind dann für später verbraucht. Über diese Gefahr muss ein Steuerberater aufklären, auch wenn es dazu noch keine Gerichtsentscheidung gibt, entschied das LG Lübeck und gab einer Klage auf Schadensersatz iHv 220.000 € statt.

BSG v. 22.2.2024 - B 5 R 3/23 R
Ein von der Finanzverwaltung anerkannter Verlustvortrag bleibt bei der Bestimmung des auf eine Witwenrente anzurechnenden Arbeitseinkommens unberücksichtigt.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 6.2.2024 hat die Finanzverwaltung die Bescheinigungen für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung aktualisiert.

BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 13.2.2024 hat die Finanzverwaltung die Regelungen des BMF-Schreibens v. 23.5.2022 – IV C 1 – S 2401/19/10001 :006, BStBl I 2022, 860 hinsichtlich der Anwendungsregelung ergänzt und die Muster II und III neu gefasst.

BVerfG v. 18.12.2023 - 2 BvL 7/16
Das BVerfG hat vorliegend die Unzulässigkeit einer Richtervorlage festgestellt betreffend die Frage, ob eine Anwendung des § 32a Abs. 1 Satz 2 KStG auf im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschrift festsetzungsverjährte Einkommensteuerfestsetzungen verfassungskonform ist. § 32a Abs. 1 Satz 2 KStG ermöglicht die nachträgliche Berücksichtigung verdeckter Gewinnausschüttungen einer Körperschaft bei der bereits festgesetzten Einkommensteuer des begünstigten Gesellschafters. Ausgehend von der Auffassung des vorlegenden Finanzgerichts, dass die Anwendung des § 32a KStG auf im Zeitpunkt seines Inkrafttretens bereits festsetzungsverjährte Einkommensteuerfestsetzungen eine nicht gerechtfertigte echte Rückwirkung begründet, liegt eine verfassungskonforme Auslegung nahe.

FG Hamburg v. 9.11.2023 - 6 K 228/20
Die Rückforderung von angerechneter Kapitalertragsteuer im „Cum/ex-Verfahren“ ist rechtmäßig, entschied das FG Hamburg. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.