BMF-Schreiben
Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags (Globalbeitrag)
Mit BMF-Schreiben v. 28.11.2024 hat die Finanzverwaltung die Aufteilungsmaßstäbe für den Veranlagungszeitraum 2025 angepasst.
BMF-Schreiben v. 28.11.2024 - IV C 4 - S 2221/20/10002 :006, DOK 2024/0944936
EStG §10
Die im BMF-Schreiben veröffentlichte Tabelle dient der Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen bei vom Steuerpflichtigen geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträgen (Globalbeiträge). Die Aufteilung erfolgt staatenbezogen.
Eine entsprechende Aufteilung ist hinsichtlich der Altersvorsorgeaufwendungen auch bei der Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen und Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber für das Kalenderjahr 2025 vorzunehmen.
Die Tabellen sind für den Veranlagungszeitraum 2025 anzuwenden. Sie gelten für den gesamten Veranlagungszeitraum.
Die Aufteilung von Globalbeiträgen, die an Sozialversicherungsträger in Ländern außerhalb Europas geleistet werden, ist nach den Umständen des Einzelfalls vorzunehmen.