Otto Schmidt Verlag


Heft 4 / 2025

In der aktuellen Ausgabe UStB Heft 4 (Erscheinungstermin: 17. April 2025) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Kurzanalysen mit Beraterhinweis

Rechtsprechung EuGH

EuGH v. 13.3.2025 - C-640/23 / Heinrichshofen, Stefan, EuGH manifestiert abermals den Direktanspruch, UStB 2025, 93-95

Rechtsprechung

BFH v. 12.12.2024 - V R 6/23 / Fritsch, Frank, Vorsteuervergütungsverfahren bei Anzahlungsrechnungen, UStB 2025, 95-97

BFH v. 5.12.2024 - V R 16/22 / Sterzinger, Christian, Keine Haftung des Grundstückserwerbers für unrichtige Steuerausweise in übernommenen Mietverträgen, UStB 2025, 97-99

BFH v. 11.12.2024 - XI R 15/21 / Wohlfart, Michaela, Differenzbesteuerung im Gebrauchtwagenhandel, UStB 2025, 99

FG Hessen v. 7.10.2024 - 6 K 756/23 / Wohlfart, Michaela, Anwendung der Margenbesteuerung bei inländischen Sprachreisen, UStB 2025, 99-100

FG Köln v. 8.10.2024 - 8 K 1735/23 / Wohlfart, Michaela, Umsatzsteuerliche Behandlung von vereinnahmten Anzahlungen bei Vollendung und Abnahme der Leistung in einem späteren Kalenderjahr, UStB 2025, 100-101

FG Düsseldorf v. 12.11.2024 - 5 K 1812/21 U / Wohlfart, Michaela, Versagung des Vorsteuerabzugs mangels tatsächlicher Leistungserbringung – Anforderungen an die Leistungsbeschreibung in einer Rechnung, UStB 2025, 101-102

Verwaltung

BMF v. 18.3.2025 - III C 3 - S 7360/00027/044/105 / Walkenhorst, Ralf, Sonderregelung für Kleinunternehmer, UStB 2025, 102-103

BMF v. 12.3.2025 - III C 3 - S 7133/00043/001/076 / Walkenhorst, Ralf, Gegenstände zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels, UStB 2025, 103-104

Beiträge für die Beratungspraxis

von Streit, Georg / Streit, Thomas, Keine Besteuerung unternehmensinterner Vorgänge: Entscheidungen zu “Innenleistungen“ und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten, UStB 2025, 105-115

Erbringt eine Organgesellschaft entgeltlich Leistungen an den Organträger, die von ihm unternehmerisch genutzt werden, sind die Leistungen als Innenumsätze nicht steuerbar. Dieses Ergebnis tritt ein, egal, für welche Tätigkeiten seines Unternehmens der Organträger die Leistungen verwendet (wirtschaftlich oder nichtwirtschaftlich). Zu einer Entnahmebesteuerung kommt es nicht. Dies gilt unabhängig von der Leistungsrichtung (Leistung des Organträgers an die Organgesellschaft oder umgekehrt) und der Frage der (zivilrechtlichen) Entgeltlichkeit. Eine Entnahmebesteuerung scheidet bei den vorgenannten Leistungen aus, da es sich nicht um Leistungen handelt, die für unternehmensfremde Zwecke genutzt werden.

Meurer, Thomas, Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass, UStB 2025, 116-123

Seit Einführung des UStAE wurde dieser bisher 387-mal angepasst (Stand: 23.3.2025). Der Beitrag gibt einen Überblick über die seit dem 20.9.2024 ergangenen BMF-Schreiben.

Service

Aktuelle Rechtsprechung zum Verfahrensrecht, UStB 2025, R5

Meldepflichten und automatisierte Meldungen im Steuerstrafrecht: Fluch oder Segen? (Teil 1), UStB 2025, R5

Holdingstrukturen in der Unternehmensnachfolge – Eine erbschaftsteuerliche Würdigung der Unternehmensverschonung (Teil 2), UStB 2025, R5-R6

Transfer erbschaftsteuerlicher Begünstigungen im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft – Zugleich Besprechung des Urteils des BFH v. 15.5.2024 – II R 12/21, UStB 2025, R6

Anteilsvereinigungen im Grunderwerbsteuerrecht – aktuelle Entwicklungen, UStB 2025, R6

Aktuelle BFH-Rechtsprechung zur Gewerbesteuer (II) – Schwerpunkt: gewerbesteuerliche Kürzungen, UStB 2025, R6

Krypto 2 Go (Teil 7): Krypto im erbschaft- und schenkungsteuerlichen Betriebsvermögen – Eine Bestandsaufnahme, UStB 2025, R6



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