Otto Schmidt Verlag



News Steuerberater-Center

Das Neueste aus der Rechtsprechung zum gesamten Steuerrecht.


BMF-Schreiben
Mit BMF-Schreiben v. 14.6.2024 hat die Finanzverwaltung zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes Stellung genommen.

Das Bundeskabinett hat am 5.6.2024 den Entwurf eines Jahressteuergesetzes (JStG 2024) beschlossen. Es sieht u.a. Maßnahmen vor, um den Abbau von Bürokratie voranzutreiben oder die Digitalisierung zu beschleunigen. Mit dem Gesetz soll der fachlich gebotene Gesetzgebungsbedarf, der sich in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts ergeben hat, aufgegriffen werden. Dies betrifft insbesondere notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des BVerfG und des BFH.

Hessisches FG v. 26.7.2023 - 4 V 1042/22
Die Kapitalertragsteuer bei sog. „Cum/Ex-Geschäften“ ist nur dann anrechnungsfähig, wenn sie tatsächlich einbehalten wurde. Dabei kommt demjenigen, der die Anrechnung für sich in Anspruch nehmen möchte, eine entsprechende Mitwirkungs- und Nachweispflicht zu. Kann die tatsächliche Einbehaltung nicht oder nicht mehr nachgewiesen werden, ist das Finanzamt grundsätzlich berechtigt, eine bereits ergangene Anrechnungsverfügung zu ändern und zu viel erstattete Steuerbeträge zurückzufordern.

Otto Schmidt Answers liefert auf gezielte Fragen zum Steuerrecht innerhalb weniger Sekunden prägnante, aktuelle und rechtssichere Antworten inklusive direkter Links zu den Quellen. Die Güte der Antworten hängt von der Qualität der Fragen bzw. Anweisungen (Prompts) ab. Wir geben Ihnen 5 Tipps mit konkreten Beispielen.

BSG v. 23.4.2024 - B 12 BA 3/22 R
Aufwendungen von mehr als 110 € je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier sind als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden.

Im Labyrinth der Nachhaltigkeitsberichterstattung bilden die veröffentlichten Entwürfe der Standards für KMU eine ordentliche Orientierungshilfe. Darüber hinaus können sie für Kanzleien in Zukunft zum alltäglichen Werkzeug bei der Mandantenberatung werden.

Das elektrische Licht wurde nicht durch Weiterentwicklung von Kerzen erfunden. „Segen oder Fluch?“, fragte man sich Ende des 19. Jahrhunderts. Und ähnlich scheint die Frage nun im Hinblick auf die Generative Künstliche Intelligenz zu lauten. KI hebt die Digitalisierung auf eine neue Stufe. Zwar warnen viele Experten davor, die Risiken zu unterschätzen. KI hat aber das Potenzial, unseren Arbeitsalltag weit darüber hinaus zu verändern. Nun ist sie im juristischen Alltag angekommen, wie etwa in der Steuerberatung.

Vor allem größere Steuerkanzleien kommen bei der Digitalisierung gut voran. KI-Technologien können für mehr Effizienz sorgen - und sie steigern die Attraktivität des Arbeitgebers im Wettbewerb um junge Fachkräfte.

FG Niedersachsen v. 13.11.2023 - 3 K 11195/21
Das FG Niedersachsen hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Influcencerin Aufwendungen für Kleidung und Accessoires steuerlich geltend machen kann. Das FG verneinte dies, da bei gewöhnlicher bürgerlicher Kleidung und Mode-Accessoires eine Trennung zwischen privater und betrieblicher Sphäre nicht möglich sei. Dabei komme es auch nicht darauf an, wie die Klägerin die Gegenstände konkret genutzt hat.

LG Lübeck v. 11.1.2024 - 15 O 72/23
Manche Steuerermäßigungen können nur einmal im Leben geltend gemacht werden und sind dann für später verbraucht. Über diese Gefahr muss ein Steuerberater aufklären, auch wenn es dazu noch keine Gerichtsentscheidung gibt, entschied das LG Lübeck und gab einer Klage auf Schadensersatz iHv 220.000 € statt.

FG Hamburg v. 9.11.2023 - 6 K 228/20
Die Rückforderung von angerechneter Kapitalertragsteuer im „Cum/ex-Verfahren“ ist rechtmäßig, entschied das FG Hamburg. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

BVerfG v. 28.11.2023 - 2 BvL 8/13
Das BVerfG hat auf eine Vorlage des BFH hin entschieden, dass § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, soweit danach eine Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zum Buchwert ausgeschlossen ist. § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG ermöglicht in bestimmten Fällen die Übertragung von Wirtschaftsgütern zum Buchwert, d.h. ohne Aufdeckung etwaiger stiller Reserven und somit steuerneutral. Die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Personengesellschaften, an denen dieselben Gesellschafter im gleichen Verhältnis beteiligt sind (beteiligungsidentische Personengesellschaften), wird in § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG nicht genannt. § 6 Abs. 5 EStG kann nicht so ausgelegt werden, dass er auch die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen den Gesamthandsvermögen beteiligungsidentischer Personengesellschaften erfasst. Solche Übertragungen sind somit nicht zum Buchwert möglich und werden ggü. den durch § 6 Abs. 5 EStG begünstigten Wirtschaftsguttransfers benachteiligt. Dies verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG). Der Gesetzgeber hat nun rückwirkend für Übertragungsvorgänge nach dem 31.12.2000 eine Neuregelung zu treffen. § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG bleibt bis zu deren Inkrafttreten mit der Maßgabe anwendbar, dass die Vorschrift auch für Wirtschaftsguttransfers zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften nach dem 31.12.2000 gilt.